Rechtlich betrachtet basiert Zeitarbeit auf Arbeitnehmerüberlastung (AÜ), Outsourcing hingegen auf dem Werkvertrag. ASTARE bietet Ihnen beides, allerdings sind wesentliche Unterschiede zu beachten:
 
Merkmale Zeitarbeit Outsourcing
Vertragsart /
Rechtsgrundlage
AÜ-Vertrag /
BGB, AÜ-Gesetz
Werkvertrag /
BGB
Vertragsgegenstand Schließen einer Personallücke Erreichen eines zuvor definierten Ziels *
Erlaubnis der
Bundesagentur für Arbeit
Erforderlich Nicht erforderlich **
Weisungsbefugnis ggü.
den Personalservice-
Mitarbeiter/inne/n
Auftraggeber ASTARE
Organisation und Disposition
des Auftrags
Auftraggeber ASTARE
Abgrenzung der Tätigkeit der
Personalservice-Mitarbeiter/innen
Nicht erforderlich, daher für alle Tätigkeiten möglich - auch gemeinsam mit Mitarbeiter/inne/n des Auftraggebers Erforderlich, daher nur für Tätigkeiten möglich, die nicht zum Kerngeschäft des Auftraggebers zählen
Risikoträger bei Nichterreichen des Ziels Auftraggeber ASTARE
Abrechnung Nach Anzahl geleisteter Stunden Monatspauschale
  ** = juristisch "Erfüllung eines Werks"
** = Zur Sicherheit unserer Auftraggeber liegt ASTARE die Erlaubnis vor. Gerne informieren wir Sie über Details.